Ausbildungsinhalte
  • Berufsbildungs, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechnik,
  • Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
  • Umsetzen von lebensmittelrechtlichen Vorschriften,
  • Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten,
  • Kontrollieren und Lagern,
  • Kundenorientierung, Beurteilen,
  • Zerlegen und Herrichten von Schlachttierkörpern und -teilen,
  • Herstellen von Koch-, Brüh- und Rohwurst,
  • Herstellen von Pökelware,
  • Herstellen von Hackfleisch, Verpacken sowie das
  • Herstellen von küchenfertigen Erzeugnissen.

Zusätzlich stehen dem Auszubildenden sechs Wahlqualifikationsbausteine zur Auswahl, aus denen er zwei belegen muss. Dies ermöglicht noch mehr Praxisbezug und eine noch zielgerichtetere Ausbildung als bisher.

  • Schlachten,
  • Herstellen besonderer Fleisch- und Wurstwaren,
  • Herstellen von Gerichten,
  • Veranstaltungsservice,
  • Kundenberatung und Verkauf,
  • Verpacken von Produkten.

Berufsschule

Die betriebliche Ausbildung wird durch den Berufsschulunterricht begleitet und ergänzt. Daneben erfolgt noch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung.

Am Ende des zweiten Lehrjahres muss eine Zwischenprüfung absolviert werden. Nach dem dritten Lehrjahr dann die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil zusammengesetzte Abschlussprüfung.

 

Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuß e.V. (ANG)