Eine gesetzlich geregelte Voraussetzung zur Schulbildung besteht nicht. In der Regel erwarten die Unternehmen einen guten Hauptschulabschluss oder die Fachoberschulreife, d. h. einen mittleren Bildungsabschluss.
In den Fächern Mathematik, Physik, Chemie, Technik und Deutsch sollten gute bis befriedigende Kenntnisse vorliegen.
Gesundheitlich darf bei Beginn einer Ausbildung nach diesem Berufsbild keine Allergiebelastung vorliegen und der Ausbildungsplatzbewerber bzw. die -bewerberin sollte in guter körperlicher Verfassung sein.