Eine gesetzlich geregelte Voraussetzung zur Schulbildung besteht nicht. Es wird aber ein guter Hauptschul- oder Realschulabschluss erwartet. Auch wer das Gymnasium erfolgreich abgeschlossen hat, kann sich zum/zur Brauer/in und Mälzer/in ausbilden lassen.
Von den Unternehmen gefragt sind Ausbildungsplatzbewerber/innen, die neben einer raschen Beobachtungsgabe auch gute Konzentrationsfähigkeiten und schnelle Reaktion, vor allem Flexibilität, selbständiges Denken in Zusammenhängen, verantwortliches Handeln, die Fähigkeit zum Organisieren und Koordinieren sowie die Bereitschaft zur Teamarbeit mitbringen.